Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (auch Verarbeitungsverzeichnis, Verfahrensverzeichnis oder VVT
genannt) ist die wichtigste Arbeitshilfe für die Umsetzung des Datenschutzes. Nur mit einem vollständig
gepflegten Verarbeitungsverzeichnis haben Sie einen Überblick über alle Prozesse zur Verarbeitung
personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen. Dies ist notwendig für die weitergehenden Anforderungen
der DSGVO.
Für die Wahrung der Betroffenenrechte ermöglicht das Verzeichnis, relevante Datenquellen zu identifizieren
Das Verzeichnis ist Grundlage für die Erfüllung der Informations- und Transparenzpflichten
Das Verzeichnis ist Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Im Fall einer Datenpanne ermöglicht das Verzeichnis die schnelle Einbindung betroffener Fachbereiche
Das Verzeichnis ist Gegenstand regelmäßiger Prüfungen zur Datenschutzkonformität
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten muss der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden